Zwangsbeiträge für die Zukunftssicherung von Arbeitnehmern sind steuerfrei

Beiträge zur Zukunftssicherung von Arbeitnehmern, zu deren Leistung der Arbeitgeber aufgrund einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung verpflichtet ist, sind steuerfrei. Die Steuerbefreiung erfordert eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende Verpflichtung des Arbeitgebers, Ausgaben für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers zu erbringen. Darunter fallen auch Zwangsbeiträge, die der Arbeitgeber aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags zu zahlen hat. Denn es ist nicht gerechtfertigt, diese auferlegten Zwangsbeiträge von der Steuerbefreiung auszuschließen.

BFHurteil vom 13.9.2007, Az. VI R 16/06, DStR 2007, 2008