Steuerberatung

Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

Die Steuerberatung ist für uns, neben der Erstellung von Steuererklärungen und Steuervergütungsanträgen, der Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung, Betriebsprüfern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof in erster Linie Steuerplanung und die Entwicklung von Steuergestaltungen und Steuerstrategien.

  • Zielgerichtete Gestaltung des Jahresabschlusses im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • Steuerliche Beratung bei Rechtsformwahl, Unternehmensnachfolge, Unternehmens- und Beteiligungskaufes
  • Steuerliche Gestaltung und Beratung auf der Grundlage von Umwandlungsgesetz und Umwandlungssteuergesetz
  • Steuergestaltung in Sanierungsfällen
  • Internationale Steuerrechtsberatung
  • Bearbeitung verfahrensrechtlicher Fragen, insbesondere Begleitung vor Finanzgerichten
  • Steuerliche Gestaltungen bei Erbschaften und Schenkungen
  • Gerichts- und Privatgutachten
  • Unternehmensbewertungen, als Entscheidungshilfe für den An- und Verkauf von Unternehmensanteilen
  • Erstellung von Bewertungsgutachten bei:
    • Auseinandersetzungen
    • Einbringungen
    • Fusionen
    • Abschluss von Unternehmensverträgen (z.B. Gewinnabführungsverträgen Beherrschungsverträgen)
    • schiedsgutachterlichen Zwecken
  • Buchführung
  • Lohn-und Gehaltsbuchführung.

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  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
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Steuerberatung international

Das Risiko, bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen Doppelbesteuerungen zu erleiden, hat sich in jüngster Zeit dramatisch erhöht.
Mit Sicherheit genügt es nicht mehr, die Beanstandungen der Finanzbehörden abzuwarten und anschließend darauf zur reagieren. Die Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen im Ausland sind gefordert zu agieren, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Wir sind in der Lage, unsere Mandanten beim Export in andere Länder, bei der Gründung von Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten im Ausland, bei der Akquisition oder dem Verkauf ausländischer Unternehmen, bei Joint Ventures und strategischen Allianzen mit ausländischen Unternehmen, bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen im Konzern sowie bei allen sonstigen grenzüberschreitenden Steuerfragen zu beraten.