Zur Modernisierung des GmbHRechts

Am 29.5.2006 ist der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbHrechts und Bekämpfung von Missbräuchen den zuständigen Stellen zur Stellungnahme zugeleitet worden. Durch das geplante Gesetz sollen GmbHgründungen ab Ende 2007 deutlich vereinfacht werden. Geplant ist u.a.:

  • Das Mindestkapital soll von 25.000 EUR auf 10.000 EUR abgesenkt werden.
  • Die Gesellschafter sollen künftig individueller über die jeweilige Höhe ihrer Stammeinlagen entscheiden können. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Geschäftsanteil nur noch auf einen Betrag von mindestens einen Euro lauten muss.
  • Die Übertragung von Geschäftsanteilen soll flexibler gestaltet werden. So soll das Verbot bei Errichtung der GmbH mehrere Geschäftsanteile zu übernehmen, aufgehoben werden.

    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbHrechts und Bekämpfung von Missbräuchen vom 29.5.2006, unter www.iww.de, Abrufnr. 062005