Zur geplanten Einführung elektronischer Register

Für publizitätspflichtige Gesellschaften dürfte der Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages vom 28.9.2006 zum Gesetz über elektronische Handels-, Genossenschafts- und Unternehmensregister (EHUG) von Interesse sein. Denn durch das Gesetz soll u.a. eine Entlastung des Mittelstands und der Existenzgründer von Bürokratieaufwand erreicht werden.

Das Gesetz sieht vor, dass die Register spätestens bis zum 1.1.2007 auf den elektronischen Betrieb umgestellt werden. Allerdings sind Übergangsvorschriften vorgesehen, die es ermöglichen sollen, dass Unterlagen noch bis spätestens 2009 in Papierform eingereicht werden können. Auch die Bekanntmachung der Registereintragungen soll künftig über das Internet erfolgen. Die bisher üblichen Anzeigen in Tageszeitungen sollen langfristig entfallen.

Elektronisches Unternehmensregister

Darüber hinaus soll unter der Domain www.unternehmensregister.de ein neues zentrales Unternehmensregister geschaffen werden, über das online alle wesentlichen publizitätspflichtigen Daten eines Unternehmens einsehbar sein sollen.

Offenlegung der Jahresabschlüsse

Jahresabschlüsse sollen künftig nicht mehr über die Amtsgerichte, sondern durch den elektronischen Bundesanzeiger verwaltet und veröffentlicht werden. Damit soll insbesondere eine stärkere Kontrolle des fristgemäßen Eingangs der Unterlagen gewährleistet werden. In Fällen, in denen diese Pflichten nicht erfüllt werden, kommt die Einleitung eines Bußgeldverfahrens in Betracht.

Gesetzbeschluss des Deutschen Bundestages vom 5.10.2006, BT Drs 693/06, unter www.iww.de, Abrufnr. 063029