Steuertipps Aktuell
Zur Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen für 2005
Die Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen wurde für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2005 neu geregelt. Für Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine kann die Frist allgemein und ohne Antrag bis zum Ende des Folgejahres verlängert werden. Anträgen von Beratern für die Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2005, die eine Frist bis Ende Februar 2007 vorsehen, wird nur aufgrund begründeter Einzelanträge entsprochen. Ein Fristaufschub über den Februar 2007 hinaus kommt grundsätzlich nicht in Betracht. Wird ein Fristverlängerungsantrag generell abgelehnt oder nur ein kürzerer Zeitraum gewährt, räumen die Ämter allerdings regelmäßig eine Nachfrist von mindestens einem Monat ein.
Für Steuerpflichtige, die nicht beraten werden, wird die Frist zur Abgabe über den 30.9. eines Jahres hinaus hingegen nur auf begründeten Antrag gewährt.
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.2.2006, BStBl I 2006, 234