Zur Aufbewahrung von per Telefax an Telefax übertragene Papierrechnungen

Von Standardfax an Standardfax übertragene Papierrechnungen gelten als "elektronisch übermittelte Rechnungen€œ, die ebenfalls elektronisch aufbewahrt werden können. Ist die elektronisch ordnungsgemäße Aufbewahrung sichergestellt, ist eine dauerhafte Aufbewahrung von diesen Rechnungsbelegen in Papierform nicht notwendig. Auch für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen der Faxrechnung in Papierform dann nicht erforderlich.

OFD Koblenz, Verfügung vom 21.2.2006, Az. S 7280 A - St 44 5, DStR 2006, 758