Zinszuschuss des Arbeitgebers ist Arbeitslohn

Leistet der Arbeitgeber zu einem vom Arbeitnehmer bei einer Bank aufgenommenen Darlehn einen Zinszuschuss, stellt dieser voll steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das gilt unabhängig davon, ob die monatliche Zinsbelastung des Arbeitnehmers sich aufgrund dessen verringert oder ob der Arbeitgeber den Zuschuss als eigene Schuld an die Bank erfüllt.

BFHurteil vom 4.5.2006, Az. VI R 67/03, unter www.iww.de, Abrufnr. 062045