Zeitpunkt der Aktivierung von zunächst bestrittenen Steuererstattungsansprüchen

Die Aktivierung von Forderungen richtet sich grundsätzlich nach handelsrechtlichen Vorschriften. Danach sind Gewinn realisierende Tatbestände erst zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag verwirklicht sind. Forderungen müssen wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag hinreichend sicher sein. Es kommt nicht darauf an, ob sie bereits zivil- oder öffentlich-rechtlich entstanden sind. Lediglich die Anwartschaft muss hinreichend konkretisiert sein.
Unter Berücksichtigung dieser handelsrechtlichen Grundlagen ist ein Anspruch auf Vorsteuererstattung bereits dann zu aktivieren, wenn eine Rechnung vorliegt. Ob dabei alle Ordnungsmäßigkeitskriterien erfüllt sind, ist unerheblich. Allein die hinreichende Vermutung, dass der Rechnungsaussteller sich einer Berichtigung der Rechnung nicht widersetzen werde, reicht für die Aktivierung des Anspruchs aus.
Die vorgenannten grundlegenden Überlegungen wendet der Bundesfinanzhof auch auf den nachfolgenden Fall an: Ein Unternehmer beantragte in den Jahren 2001 und 2003, seine aus dem Betrieb von Glücksspielgeräten erzielten Umsätze steuerfrei zu belassen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, ließ aber ein Ruhen des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung über die Rechtsfrage zu. Der Europäische Gerichtshof bestätigte mit seinem Urteil aus dem Jahre 2005 die Steuerfreiheit der entsprechenden Umsätze. Das Urteil wurde noch im Jahre 2005 im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Die Änderung der fraglichen Steuerbescheide hat das zuständige Finanzamt allerdings erst nach einer genaueren Konkretisierung der Ansprüche im Jahre 2006 vorgenommen.
Die Umsatzsteuererstattungsansprüche waren trotzdem bereits im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2005 zu aktivieren. Sie waren am Bilanzstichtag durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt realisiert. Dass die Änderung der Steuerbescheide noch ausstand und die Anträge auf Erstattung noch nicht genau beziffert waren, schloss deren Aktivierung nicht aus.