Wirbelsäulentraining als steuerfreie Zuwendung

Eine vom Arbeitgeber angebotene Wirbelsäulentherapie nach dem FPZkonzept stellt keinen steuerpflichtigen Sachbezug dar, wenn diese Therapie geeignet ist, Arbeitsausfällen vorzubeugen. Denn dem Arbeitnehmer zugewandte Vorteile sind kein Arbeitslohn, wenn diese Vorteile bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen anzusehen sind. Dies hat das Finanzgericht Köln in einem rechtskräftigen Urteil vom 24.September 2003 entschieden.

Urteil des FG Köln v. 24.9.03 (12 K 428/03-rkr.) in LEXinform 816672.