Weniger Grunderwerbsteuer bei einem Immobilienkauf mit Umsatzsteuerausweis

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wurde die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers in § 13b UStG auf alle Umsätze ausgeweitet, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Da Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, nach § 4 Nr.9a UStG steuerfrei sind, kommt die Anwendung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nur in Betracht, wenn ein wirksamer Verzicht auf die Steuerbefreiung vorliegt. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Lieferungen von Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren ist nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig. Bei anderen Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, muss die Option zwingend im Notarvertrag erklärt werden.

Diese neue Regelung führt zu einer Ermäßigung der Grunderwerbsteuer, da die Umsatzsteuer bisher in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einbezogen wurde. Ab 1.April 2004 ist nun aber der Grundstückskäufer Schuldner der Umsatzsteuer, so dass die Umsatzsteuer jetzt nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer eingeht. Der Grundstückskäufer spart dadurch ca. 14% Grunderwerbsteuer.