Weiterhin keine Ermitlung/ Bekanntmachung des Zwischengewinns bei HedgeFonds

Alle Investmentfonds sowie inländische Investmentaktiengesellschaften müssen seit Anfang 2005 den Zwischengewinn ermitteln und bekannt machen. Davon ausgenommen waren bis zum Ende des Jahres 2005 Dach- und Singlehedgefonds. Auf Grund einer Erörterung der obersten Finanzbehörden ist diese Frist nun bis zum 31.12.2006 verlängert worden.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 25.11.2005, Az. S 1980 - 2 St 31/St 32/St 33, DB 2005, 2719