Was geschieht, wenn ein Riester-Anleger ins Ausland verzieht?

Mit dem Umzug in das Ausland endet die steuerliche Förderung. Alle gewährten Zulagen und Steuervorteile werden in diesem Fall zurückgefordert, weil die Versorgungsleistungen im Alter eigentlich versteuert werden müssten. Beim Wegzug ins Ausland werden in Deutschland im Alter aber keine Steuern bezahlt.

"Riesteranleger", die während der Ansparphase ins Ausland ziehen, können beantragen, dass die Rückzahlung der bereits erhaltenen Förderung bis zum Beginn der Leistungsphase zinslos gestundet wird. Zieht der "Riesteranleger" zurück nach Deutschland, so wird die Rückforderung erlassen (www.vdr.de).