Steuertipps Aktuell
Vorzeitige Zahlung des Kaufpreises erhöht die Grunderwerbsteuer
Zahlt der Grundstückserwerber den Kaufpreis bereits vor der Besitz-übergabe, erhöht dies die Grunderwerbsteuer. Denn in diesem Fall verzichtet der Erwerber auf sein gesetzlich eingeräumtes Recht, den Kaufpreis nur Zug um Zug gegen Übertragung des Grundstücks zahlen zu müssen. Der Grundstücksverkäufer erhält danach vorzeitig Kapital, was als zusätzliche Gegenleistung für den Grundstückserwerb zu bewerten ist. Dieser Kapitalnutzungsvorteil ist mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent (als gemeiner Jahreswert der Nutzung) zu bemessen und nicht nach zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen. Aus Steuersicht ist es damit für den Grundstückserwerber generell ratsam, den Kaufpreis nur Zug um Zug zu bezahlen.
BFHurteil vom 5.7.2006, Az. II R 37/04, BFH/NV 06, 2127