Vorteile durch die Zusammenfassung mehrerer Spesenabrechnungen

In Einzelfällen kann es vorteilhaft sein, wenn mehrere Reisen bzw. Reisekosten und Kostenerstattungen i.V.m. einem Umzug oder einer doppelten Haushaltsführung als Paket abgerechnet und erstattet werden. Denn bei dieser Vorgehensweise entsteht steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn nur, soweit der Erstattungsbetrag die Summe aller steuerfrei erstattungsfähigen Höchstbeträge übersteigt. Wenn also die Höchstbeträge bei einzelnen Abrechnungen nicht ausgeschöpft werden, z.B. weil als Kilometergeld weniger als 0,30 €/km erstattet werden, erhöht sich dadurch der erstattungsfähige Betrag bei den anderen Abrechnungen. Hinsichtlich der Sozialversicherung gilt diese Regelung allerdings erst ab dem Jahr 2002.

Abschnitt 16 LStR 2002. Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom 21.11.01 im Internet unter www.kkh.de unter Punkt 6 "Beitragsrechtliche Behandlung von Reisekostenvergütungen".