Vorteile durch Arbeitsverträge mit Angehörigen

Bei einem Arbeitsverhältnis mit Angehörigen gibt es mehrere Gestaltungsvarianten mit sehr unterschiedlichen Vorteilen:

• Durch ein Aushilfsarbeitsverhältnis mit einem Entgelt bis zu 325 €/Monat kann das Arbeitsentgelt i.d.R. mit einer sehr niedrigen Abgabenbelastung ausbezahlt werden.

• Durch einen Arbeitsvertrag, dessen Entgelt etwas über den Grenzwerten eines Aushilfsarbeitsverhältnisses liegt, können dem Angehörigen ein preiswerter Krankenversicherungsschutz und Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung verschafft werden. Ein solches Arbeitsverhältnis ist besonders vorteilhaft, wenn dadurch die Wartezeit für einen vorzeitigen Anspruch auf Altersrente ab dem 60. bzw. 63. Lebensjahr erfüllt wird. Die Möglichkeit des vorzeitigen Rentenbezugs hat in Einzelfällen wirtschaftlich einen Wert von mehr als 50.000 €.

• Ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis in der Hauptsaison kann genutzt werden, um den Werbungskostenpauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 1.044 € auszuschöpfen. Auf diese Weise bleiben Einkünfte in Höhe von 1.044 € steuer- und sozialversicherungsfrei.

• Durch ein normales Vollarbeitsverhältnis können sich Vorteile bei der Gewerbesteuer ergeben, weil der Gewerbeertrag sinkt. Außerdem können alle Steuervorteile genutzt werden, die Arbeitnehmern offen stehen, beispielsweise die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG), die Vorteile der Direktversicherung (§ 40b EStG) und die pauschal versteuerten Verpflegungspauschalen nach § 40 Abs.2 Nr.4 EStG.