Vom Arbeitgeber übernommene Bußgelder sozialversicherungspflichtig

Der Bundesfinanzhof hatte jüngst entschieden, dass für Kurierfahrer kein (lohnsteuerpflichtiger) Arbeitslohn entsteht, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen die Buß- und Verwarnungsgelder übernimmt. Hierfür hat er jedoch Sozialabgaben zu erheben, weil der Arbeitnehmer durch die Übernahme etwas spart und von einer persönlichen Verbindlichkeit befreit wird.

SG Leipzig, Beschluss vom 16.8.2006, Az. S 8 KR 258/06 ER, unter www.iww.de, Abrufnr. 070527