Versuch der Grundstücksveräußerung kann zu Grundstückshandel führen

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ist auch der "Versuch einer Veräußerung€œ einzubeziehen. Denn ein erfolgloser Verkaufsversuch indiziert eine Anschaffung in bedingter Veräußerungsabsicht in gleicher Weise wie der gelungene. Dabei können vor allem bei einem branchennahen Hauptberuf auch Grundstücke einbezogen werden, die sich länger als zehn Jahre im Eigentum des Betroffenen befunden haben.

BFHbeschluss vom 8.11.2006, Az. X B 183/05, BFH/NV 2007, 232