Verschiebung von Einkünften in das Jahr 2005

Ab 2005 sinkt der Spitzensteuersatz von 45% auf 42% und der Eingangssteuersatz von 16% auf 15%. Es lohnt sich deshalb, Einkünfte in das Jahr 2005 zu verlagern, um von den in den kommenden Jahren spürbar niedrigeren Steuersätzen zu profitieren. Neben bilanztaktischen Strategien, etwa durch Bildung von Rückstellungen, eignen sich vor allem folgende Maßnahmen zur Senkung der Einkünfte:

€¢ die vorzeitige Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (mit Anschaffungskosten bis 410 € zuzüglich Umsatzsteuer) und von Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer bis zu einem Jahr;

€¢ das Vorziehen von sofort abzugsfähigem Aufwand, z.B. von Gebäudeinstandsetzungen, Werbeaufwand, Beratungsaufwand, Abbrucharbeiten sowie von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen;

€¢ die Vorauszahlung von Versicherungen, Mieten und Zinsen am Jahresende, soweit bei diesen Ausgaben wegen Geringfügigkeit keine aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich ist;

€¢ die Erhöhung der Abschreibungen durch Vorverlegung von Anschaffungen;

€¢ die Verzögerung von Anlageverkäufen (z.B. von Kraftfahrzeugen) über den Bilanzstichtag hinaus bei stillen Reserven.

Freiberufler
Eine der Maßnahmen, mit der insbesondere Betriebe mit Einnahmen-Überschussrechnung Einkünfte in das Jahr 2005 verschieben können, ist die Anschaffung eines Kraftfahrzeugs kurz vor dem Jahresende 2004. Das nachfolgende Beispiel zeigt die damit verbundenen Gestaltungsmöglichkeiten:

Wenn im Dezember 2004 ein neuer Pkw für 50.000 € angeschafft und im Jahr 2004 nicht mehr privat genutzt wird, können im Jahr 2004 - neben der normalen Abschreibung - 20% Sonderabschreibungen nach § 7g EStG abgesetzt werden. Der Gewinn sinkt also im Jahr 2004 um mindestens 20% von 50.000 €; das sind 10.000 €.

Dabei muss beachtet werden, dass die Sonderabschreibung in Höhe von 20% nach § 7g EStG nur bei kleineren bilanzierenden Betrieben sowie bei allen Überschussrechnern zulässig ist, wenn u.a. folgende Voraussetzungen vorliegen:

€¢ Der Pkw muss mindestens 12 Monate im Betrieb genutzt werden.

€¢ Im Jahr der Inanspruchnahme der 20%igen Sonderabschreibung darf die Privatnutzung des Pkw nicht mehr als 10% betragen (Abschn.83 Abs.7 EStR 2003), was durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden sollte.

€¢ Im Jahresabschluss des Vorjahres muss eine (geringfügige) Ansparrücklage für den Pkw gebildet worden sein.

Wenn anlässlich des Kaufs eines neuen Pkw ein Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben wird, ist es vorteilhaft, den Gebrauchtwagen erst im Jahr 2005 an den Händler auszuliefern. Dadurch kann einerseits vermieden werden, dass die 20%ige Sonderabschreibung für den neuen Pkw aufgrund der Privatnutzung gefährdet wird, und andererseits entsteht dann der Buchgewinn aus der Veräußerung des Gebrauchtwagens erst im Jahr 2005.

Bei Betrieben, die den Gewinn aufgrund einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, bestehen weitere Gestaltungsmöglichkeiten. In diesem Fall ist es am vorteilhaftesten, wenn der Gebrauchtwagen an den Kfzhändler kurz vor dem Jahresende 2004 übergeben wird, und wenn der Kfzhändler den Gebrauchtwagen erst Anfang Januar 2005 bezahlt. Dann kann der Restbuchwert im Jahr 2004 abgeschrieben werden, und der Verkaufserlös wird als Einnahme erst im Jahr 2005 erfasst (BStBl 95 II,635). Die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Gestaltungsmaßnahme sind enorm, wie das folgende Beispiel zeigt:

Ein Freiberufler verkauft Ende Dezember 2004 einen betrieblichen Pkw für 20.000 € an einen Kfzhändler. Der Restbuchwert beträgt 15.000 €. Es wird vereinbart, dass der Kfzhändler den Pkw erst Anfang 2005 bezahlen muss. In diesem Fall sinkt der Gewinn des Freiberuflers im Jahr 2004 um 15.000 €, weil der Restbuchwert bereits bei Übergabe des Pkw als Betriebsausgabe abgezogen werden kann, und um 10.000 € aufgrund der Abschreibung des neuen Pkw; das ergibt eine Gewinnminderung von insgesamt 25.000 € im Jahr 2004. Der Veräußerungserlös in Höhe von 20.000 € muss dann erst im Jahr 2005 als Betriebseinnahme erfasst werden.

Immobilieneigentümer
Immobilieneigentümer und Selbständige mit Einnahmen-Über­schuss­rechnung können Einkünfte auch dadurch verlagern, dass sie Zinszahlungen vorziehen. Insoweit sollte geprüft werden, ob es vorteilhaft ist, eine Umfinanzierung vorzunehmen und die Zinsen für die nächsten 5-10 Jahre festzuschreiben. Steuerpflichtige, die bei dieser Umfinanzierung ein hohes Disagio wählen, verlagern wesentliche Teile der normalerweise erst in den nächsten 10 Jahren fälligen Zinsausgaben in das Jahr 2004. Neben dem Disagio wird die Bank für die Umschuldung in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, weil für das bestehende Darlehen bis zum Ende der Zinsbindungsfrist höhere Zinsen zu zahlen wären. Durch Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung werden weitere Zinsausgaben in das Jahr 2004 vorgezogen.