Vermietung eines Arbeitszimmers an den Arbeitgeber

Wird ein häusliches Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermietet, um die Einschränkungen des Werbungskostenabzugs für das Arbeitszimmer zu umgehen, sehen die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte darin i.d.R. einen Gestaltungsmissbrauch. Nur ausnahmsweise werden solche Mietverhältnisse anerkannt, etwa bei Heimarbeitern oder Telearbeitsplätzen. In solchen Fällen bringt die Vermietung i.d.R. aber auch keine Vorteile, da die Kosten des Arbeitszimmers ohnehin ohne Einschränkungen abzugsfähig sind.

Die umfangreiche Rechtsprechung zu dieser Streitfrage hat der BFH mit Urteil vom 19.Oktober 2001 zugunsten der Steuerpflichtigen ergänzt. Danach kann auch ein Mietvertrag, mit dem ein Außendienstmitarbeiter einen Arbeitsraum an seinen Arbeitgeber vermietet, als selbständiger Vertrag anerkannt werden. Im Streitfall lag nach Ansicht des BFH in der Anmietung des Arbeitszimmers kein Missbrauch steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Denn der Arbeitnehmer verfügte neben diesem Arbeitsraum über keinen weiteren Arbeitsplatz in einer Betriebsstätte des Arbeitgebers.

BFHurteil v. 19.10.01 (VI R 131/00) in Der Betrieb 2002 S.128.