Vermietung einer Zweitwohnung an den Ehepartner

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung dürfen als Aufwendungen für die Zweitwohnung die tatsächlichen Kosten abgezogen werden, soweit diese als angemessen anzusehen sind. Dementsprechend ist der Kostenabzug bei Eigentumswohnungen der Höhe nach begrenzt; bei einer Eigentumswohnung können nach Auffassung der Finanzverwaltung höchstens die Ausgaben abgezogen werden, die für eine angemessene Mietwohnung entstehen würden. Diese Beschränkung des Kostenabzugs kann dadurch umgangen werden, dass die Wohnung am Beschäftigungsort durch einen Angehörigen oder Lebenspartner erworben und an den Arbeitnehmer zu unter Fremden üblichen Bedingungen vermietet wird. Die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung nicht absetzbaren Kosten können dann als Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

Eine derartige Gestaltung ist nicht missbräuchlich i.S.d. § 42 AO. Dies hat der BFH mit Urteil vom 11.März 2003 entschieden.

BFHurteil v. 11.3.03 (IX R 55/01) in DStR 2003 S.1117.