Vermieter können frühzeitig Zustimmung zu einer Mieterhöhung fordern

Vermieter dürfen auch schon viele Monate vor einer geplanten Mieterhöhung die Zustimmung der Mieter dazu verlangen. Dadurch werden die Mieter nicht benachteiligt, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Das Gericht gab damit einem Vermieter Recht, der im Januar eine Mieterhöhung für den August angekündigt und das Einverständnis der Mieter eingefordert hatte. Diese klagten dagegen, weil sie sich in ihrem Sonderkündigungsrecht beschnitten sahen. Das Sonderkündigungsrecht gestattet dem Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen. Mit dieser Entscheidung weitet das Gericht aber die Rechte der Mieter aus, indem es die Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts verlängert. Vorliegend kann der Mieter sein Sonderkündigungsrecht nicht nur bis zum 31. März, sondern entgegen dem Wortlaut des Gesetzes bis zum 31. Juli ausüben. Damit hätte der Mieter bis zum 30. September in der Wohnung bleiben können, ohne die höhere Miete zahlen zu müssen.
Vermieter, die ihren Mietern Mieterhöhungen ankündigen wollen, sollten bedenken, dass die Rechtsprechung diese Ankündigungen zwar akzeptiert, sich der Sonderkündigungszeitpunkt aber nach hinten verschiebt.