Verluste aus Wertpapieranlagen vor dem Jahresende 2001 realisieren

Bei vielen Steuerpflichtigen, die Aktien oder Aktienfonds im Betriebsvermögen halten, notieren diese Papiere wegen der Kurseinbrüche an den Aktienmärkten inzwischen unter dem Einkaufspreis. In der Regel ist es vorteilhaft, diese Verluste vor dem Jahresende 2001 durch eine Umschichtung des Depots in ähnliche Wertpapiere zu realisieren. Die dabei entstehenden Verluste mindern den Gewinn (und die Steuerzahlungen) des Jahres 2001. Die Realisierung der Verluste durch eine Umschichtung in andere Wertpapiere ist vorteilhafter als eine Teilwertabschreibung, weil dann in den kommenden Jahren keine Wertaufholung vorgenommen werden muss (§ 6 Abs.1 Nr.1 EStG). Die stillen Reserven, die sich in den Folgejahren in den neuen Wertpapieren ansammeln, führen dann erst bei einem Verkauf dieser Wertpapiere zu einem steuerpflichtigen Ertrag.