Verluste aus Wertpapieranlagen vor dem 31.12.03 realisieren!

Bei vielen Steuerpflichtigen, die in den letzten Jahren Aktien oder Aktienfonds für das Betriebsvermögen erworben haben, z.B. als Rückdeckung für Pensionszusagen, notieren diese Papiere wegen der Kurseinbrüche an den Aktienmärkten unter dem Einkaufspreis. In der Regel ist es vorteilhaft, diese Verluste vor dem Jahresende 2003 durch eine Umschichtung des Depots in ähnliche Wertpapiere zu realisieren. Die dabei entstehenden Verluste mindern den Gewinn (und die Steuerzahlungen) des Jahres 2003. Die Realisierung der Verluste durch eine Umschichtung in ähnliche Wertpapiere ist vorteilhafter als eine Teilwertabschreibung, weil dann in den kommenden Jahren keine Wertaufholung vorgenommen werden muss (§ 6 Abs.1 Nr.1 EStG). Die stillen Reserven, die sich in den Folgejahren in den neuen Wertpapieren ansammeln, führen dann erst bei einem Verkauf der neuen Wertpapiere zu einem steuerpflichtigen Ertrag.