Verluste aus Aktienanleihen steuerlich absetzen

Inhaber von Aktienanleihen realisieren derzeit i.d.R. hohe Verluste, weil die Kurse am Aktienmarkt stark gefallen sind. Derartige Verluste können jedoch nach Auffassung des Bundesfinanzministers mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
Wirtschaftlich gesehen ist die Aktienanleihe eine Kombination aus einer Festzinsanleihe und der Einräumung einer Verkaufsoption. Der Anleger verkauft i.d.R. einer Bank das Recht, am Ende der Laufzeit Aktien andienen zu dürfen, und erhält dafür eine Vergütung, die wesentlich höher ist als bei "normalen" Anleihen. Wer beispielsweise im Mai 2000 für 5.000 € die Telekom-Aktienanleihe mit dem Kupon von 16% erworben hat, erhielt Anfang August 84 Aktien der Deutschen Telekom im Wert von 2.000 €. Im Beispielsfall realisierte der Anleger also (ohne Berücksichtigung der Zinszahlung i.H.v. ca. 950 €) einen Verlust von 3.000 €.
Da das Bundesfinanzministerium Aktienanleihen als Finanzinnovationen einstuft, handelt es sich bei dem Verlust von 3.000 € um negative Einnahmen aus Kapitalvermögen, die mit den übrigen Zinserträgen verrechnet werden können und gegebenenfalls auch mit anderen positiven Einkünften, falls eine vollständige Verrechnung innerhalb der Einkünfte aus Kapitalvermögen in dem betreffenden Jahr nicht möglich ist.
Nach Übernahme der 84 Telekom-Aktien ergibt sich dann im Beispielsfall in der Folgezeit zusätzlich ein steuerlich beachtlicher privater Veräußerungsgewinn oder -verlust, falls diese Aktien innerhalb eines Jahres nach der Übernahme verkauft werden. Dieser Gewinn oder Verlust darf nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen bzw. -verlusten des gleichen Jahres, des Vorjahres oder in den Folgejahren verrechnet werden (§ 23 Abs.3 EStG). Als Anschaffungskosten ist insoweit der Tageskurs bei Zuteilung der Aktien maßgebend.

BMF-Schreiben v. 2.3.01 (IV C 1-S 2252-56/01) in DStR 2001 S.576.