Verlängerung der ökologischen Zusatzförderung

Die im Eigenheimzulagengesetz bestehende Zusatzförderung für den Einbau bestimmter energiesparender Anlagen (wie Wärmepumpen, Solar- und Wärmerückgewinnungsanlagen) von bis zu 500 DM jährlich sowie die Zusatzförderung für den Bau oder Kauf eines Niedrigenergiehauses von 400 DM jährlich sollte zum Jahresende 2000 auslaufen. Inzwischen hat die Bundesregierung jedoch eine Verlängerung der ökologischen Zusatzförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz um zwei Jahre beschlossen.
Bei der Herstellung oder dem Kauf eines Neubaus wurde die Förderung ab dem Jahr 2001 jedoch auf Wohnungen beschränkt, für die die Wärmeschutzverordnung von 1994 gilt. Außerdem wurden die Leistungszahlen für die Förderung einer Elektro-Wärmepumpenanlage von bislang 3,5 auf 3,8 bei einer elektrischen Sole-Wasser-Wärmepumpenanlage und auf 4,0 bei allen sonstigen Elektro-Wärmepumpenanlagen erhöht.

Gesetz zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes und anderer Gesetze v. 19.12.00 in BGBl 2000 I S.1810.