Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Istbesteuerung

Die Regelung, wonach die Umsatzsteuer bei Überschussrechnern bis zu einer Umsatzgrenze von 500.000 € in den neuen Bundesländern nach den tatsächlich vereinnahmten Entgelten erhoben wird, ist bis Ende 2006 verlängert worden. Damit soll die Liquiditätsgrundlage kleiner und mittlerer Unternehmen in den neuen Ländern gestärkt werden (§ 20 Abs.2 UStG i.d.F.d. Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze v. 21.7.04 in BGBl 2004 I S.1753).