Verkaufsinserate gefährden den Abzug von Verlusten

In zwei neuen Urteilen haben sowohl das Finanzgericht Köln als auch das Finanzgericht Hamburg den Abzug von Werbungskosten im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie versagt, weil die beiden Steuerpflichtigen nach dem Auszug eines Mieters neben der Suche nach einem neuen Mieter auch Verkaufsinserate geschaltet hatten (EFG 2000,1073 ff.). Die Immobilien wurden dann nicht wieder neu vermietet, sondern verkauft. Ein Steuerpflichtiger, der (auch) die Absicht hat, eine Immobilie bei der nächstbesten Gelegenheit zu verkaufen, kann sich nach Ansicht der beiden Finanzgerichte nicht mehr darauf berufen, er habe die Absicht gehabt, durch eine langfristige Fremdvermietung einen Totalgewinn zu erzielen. Steuerpflichtige, die am Abzug der Verluste aus Vermietung und Verpachtung interessiert sind, sollten also darauf achten, dass ihre latente Verkaufsabsicht nicht bekannt wird.