Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags weiter unklar

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, wonach der Solidaritätszuschlag als zeitlich nicht befristete Ergänzungsabgabe erhoben werden darf. Da der Beschluss ohne Begründung ergangen ist, bleibt es unklar, ob der aktuell erhobene Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Der Bund der Steuerzahler beabsichtigt in einem weiteren Verfahren aus dem Jahr 2007 das BVerfG zu der Frage erneut anzurufen.

BVerfG, Beschluss vom 11.2.2008, Az. 2 BvR 1708/06, unter www.iww.de, Abrufnr. 081569