Vereinfachung bei der Abrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen

Arbeitgeber sollen ab dem 1.1.2007 einheitlich die Möglichkeit erhalten, für die Zahlung der voraussichtlichen Beitragsschuld des laufenden Monats auf das Rechnungsergebnis des Vormonats abstellen zu können. Diese Klarstellung ist erforderlich geworden, weil es bislang für die Unternehmen nicht möglich war, die Beitragsschuld auch durch pauschale Abschläge zu erfüllen.

Das Verfahren soll u.a. Unternehmen entlasten, die durch häufige Mitarbeiterwechsel monatlich geänderte Abrechnungen zu erstellen haben. Unternehmen, die gleich bleibende Löhne und Gehälter zahlen, führen ihre Beiträge wie bisher ab.

Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft ("Mittelstandsentlastungsgesetz€œ), unter www.iww.de, Abrufnr. 062075