Unternehmensgründern muss eine Steuernummer erteilt werden

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs besteht der Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer schon dann, wenn der angehende Unternehmer ernsthaft erklärt, eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit aufzunehmen. Nur in offensichtlichen Missbrauchsfällen kann die Vergabe der Steuernummer abgelehnt werden.
Die Erteilung einer Steuernummer ist für Umsatzsteuerzwecke Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit, weil die Steuernummer in der Rechnung angegeben werden muss und Grundlage für die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist. In der Verweigerung der Erteilung einer Steuernummer sieht das Gericht einen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit.
Ein Finanzamt hatte einem Fliesenleger die Erteilung einer Steuernummer verweigert, weil es die Tätigkeit des Unternehmers nicht als selbstständig anerkannte.