Umsatzsteuerfreie Vermietung und Pflege für Seniorenwohngemeinschaft

Ein Hauseigentümer baute sein Einfamilienhaus behindertengerecht um und vermietete die einzelnen Zimmer an Demenzkranke, die eine Seniorenwohngemeinschaft bildeten. Er bot außerdem mit getrennten Verträgen täglich eine 24-stündige Betreuung, umfangreiche hauswirtschaftliche Hilfe, Pflege und Begleitung bei Aktivitäten an. Vermietung und Pflegeleistungen behandelte der Hauseigentümer als jeweils umsatzsteuerfrei.
Eigentümer können an Senioren umsatzsteuerfrei vermieten und sie auch umsatzsteuerfrei ambulant versorgen lassen. Vermietungs- und Pflegeleistungen sind aus unterschiedlichen Gründen von der Umsatzsteuer befreit. Die Tatbestände greifen nur, wenn beide Leistungen nicht zusammenhängen. So nahm es der Bundesfinanzhof an: Beide Leistungen sind keine einheitliche Leistung, sondern jeweils Hauptleistung. Sie wurden zwar in einem für die Senioren vorteilhaften räumlichen und organisatorischen Zusammenhang angeboten, rechtlich gab es aber für beide Leistungen gesonderte Verträge, deren Leistungen nicht verknüpft waren.