Umsatzbesteuerung bei der Privatnutzung von Gebäuden

Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungs-, Herstellungs- sowie laufenden Un-terhaltskosten eines unternehmerisch genutzten Gebäudes mit darin be-findlichen privat genutzten Räumen ist in voller Höhe zulässig. Zum Aus-gleich muss der Unternehmer die Privatnutzung der Umsatzsteuer unter-werfen, wodurch der Vorteil aus dem Vorsteuerabzug in den folgenden zehn Jahren neutralisiert wird. Eine spätere Entnahme der Räume ist um-satzsteuerpflichtig, weshalb die Zuordnung zum Unternehmensvermögen in der Regel für einen Unternehmer wenig Sinn macht.