Umfassende Überwachung der Kapitalerträge und Spekulationsgewinne

Durch einen neuen § 24c EStG wurden die Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute verpflichtet, ihren Kunden über Kapitalerträge, die nach dem 31.Dezember 2003 zufließen, und über Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die nach dem 31.Dezember 2003 realisiert werden, zusammenfassende Jahresbescheinigungen nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster auszustellen. Damit erhält die Finanzverwaltung einen umfassenden Einblick in alle Erträge aus Wertpapieranlagen, soweit die Gelder bei einem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut verwaltet werden.

§ 24c EStG; § 52 Abs.39a EStG i.d.F.d. StÄndG 2003 in BGBl 2003 I,2645.