Tipps i.V.m. Dienstreisen/Geschäftsreisen

Notieren Sie alle Dienstreisen/Geschäftsreisen mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit und beachten Sie, dass sich die Verpflegungspauschale bei einer Abwesenheit ab 14 Stunden verdoppelt. Die steuerlich abzugsfähigen Pauschalen sind für Spitzensteuerzahler bis zu 60 DM für jeden 100 DM-Beleg wert. Das gleiche gilt für geschäftlich bedingte Fahrten, die mit einem privaten Zweitwagen ausgeführt werden. Sie können für diese Fahrten 0,58 DM/km abrechnen bzw. die höheren (durch Einzelaufstellung nachgewiesenen) Kosten. Eigenbelege erstellen für Trinkgelder, Telefongroschen, Parkgebühren usw. mit Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner etc.
Bei längeren Auslandsreisen Nachweise für die nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung durch Dokumentation aller geschäftlichen Ereignisse und eine umfangreiche Belegsammlung sichern. Bei Studienreisen/Kongressen sind weniger als 10% privat veranlasste Reisetage unschädlich (OFD Hannover v. 20.12.92 in LEXinform 105525).
Als Fahrtkosten abzugsfähig sind die nachgewiesenen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel. Bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs können die echten Kosten abgezogen werden, d.h. die anteiligen Abschreibungen, Versicherungsprämien, Steuern, Reparaturen, Pflegekosten und Garagenmieten. Alternativ zu den echten Kosten dürfen folgende Pauschalen abgesetzt werden: 0,58 DM/km bei einem Pkw, 0,25 DM/km bei einem Motorrad, 0,15 DM/km bei einem Moped und 0,07 DM/km bei einem Fahrrad. Neben der Pauschale können abgesetzt werden: 3 Pf/km für jeden mitgenommenen Kollegen, Parkgebühren, Unfallkosten, Reisenebenkosten für die Gepäckbeförderung, berufliche Ferngespräche, Straßengebühren, Parkgebühren und Reiseunfallversicherungsprämien (Abschn.38 LStR 2001; BStBl 2001 I,95).