Tipps i.V.m. Dienst- und Geschäftsreisen im Jahr 2002

Notieren Sie alle Dienstreisen bzw. Geschäftsreisen mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit und beachten Sie, dass sich die Verpflegungspauschale bei einer Abwesenheit ab 14 Stunden verdoppelt. Belege über 100 Euro steuerlich abzugsfähige Pauschalen sind im Jahr 2002 zwischen 21 Euro bei Arbeitnehmern und 60 Euro bei selbständigen Spitzensteuerzahlern wert.
Die Verpflegungs-Pauschalen betragen im Jahr 2002 bei Reisen im Inland: 24 Euro bei einer Abwesenheit von 24 Stunden, 12 Euro bei einer Abwesenheit von mindestens 14 Stunden und 6 Euro bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden (§ 4 Abs.5 Nr.5 EStG).
Als Fahrtkosten abzugsfähig sind die nachgewiesenen Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel. Bei der Nutzung eines Privatfahrzeugs können die echten Kosten abgezogen werden, d.h. die Abschreibungen oder die Leasing-Raten sowie die Kosten für die Versicherungen, Steuern, Rechtsschutz, Reparaturen, Pflegekosten, Garage, Parkgebühren und Trinkgelder. Alternativ zu den echten Kosten dürfen im Jahr 2002 folgende Pauschalen abgesetzt werden: 0,30 Euro /km bei einem Pkw, bzw. 0,13 Euro/km bei einem Motorrad, bzw. 0,08 Euro/km bei einem Moped und 0,05 Euro/km bei einem Fahrrad. Neben der Pauschale können abgesetzt werden: pauschal 0,02 Euro/km für jeden mitgenommenen Kollegen sowie die Parkgebühren, Unfallkosten und Straßengebühren.
Bei einem Leasing-Fahrzeug, bei dem im ersten Jahr eine hohe Sonderzahlung geleistet wird, ist es vorteilhaft, im ersten Jahr den Einzelnachweis zu führen und ab dem zweiten Jahr (wenn die Kosten niedrig sind) die Pauschale von 0,30 Euro/km zu wählen. Denn die Leasing-Sonderzahlung kann sowohl bei Privatfahrzeugen als auch von Unternehmern mit Einnahmen-Überschussrechnung sofort in voller Höhe abgesetzt werden.

BMF-Schreiben v. 20.8.01 (IV C 5-S 2353-312/01) in BStBl 2001 I S.541.