Taschengeldzahlung bei AupairAufenthalt

Erhält ein Kind während der Teilnahme an einem Aupairprogramm ein wöchentliches Taschengeld von 139 US-$, gehört der Betrag als Entgelt für geleistete Dienste neben der freien Unterkunft und Verpflegung zu seinen Einkünften und Bezügen. Das kann bewirken, dass die Taschengeldzahlung gegebenenfalls zum Wegfall des Kindergeldanspruchs der Eltern führt.

BFH, Urteil vom 27.10.2004, Az. VIII R 8/04, unter www.iww.de, Abrufnr. 050640