Strategien zur Verlagerung von Einkünften

Immobilieneigentümer und Selbständige mit Einnahmen-Überschussrechnung können Einkünfte dadurch verlagern, dass sie Zinszahlungen vorziehen. Insoweit sollte geprüft werden, ob es vorteilhaft ist, eine Umfinanzierung vorzunehmen und die Zinsen für die nächsten 5-10 Jahre festzuschreiben. Wenn bei dieser Umfinanzierung ein hohes Disagio gewählt wird, können wesentliche Teile der normalerweise erst in den nächsten 10 Jahren fälligen Zinsausgaben in das Jahr 2001 vorgezogen werden. Neben dem Disagio wird die Bank für die Umschuldung in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, weil für das bestehende Darlehen bis zum Ende der Zinsbindungsfrist höhere Zinsen zu zahlen wären. Durch Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung werden weitere Zinsausgaben in das Jahr 2001 vorgezogen.
Steuerpflichtige mit Einnahmen-Überschussrechnung, die ihr Einkommen im Jahr 2001 mindern wollen, können dies in beliebigem Umfang dadurch erreichen, dass sie kurz vor dem Jahresende 2001 Anteile eines Investmentfonds erwerben, bei dem in der Kaufabrechnung ein hoher Betrag an Zwischengewinnen ausgewiesen wird. In Höhe der Zwischengewinne mindert sich dann das steuerpflichtige Einkommen des Jahres 2001. Der gleiche Effekt tritt beim Kauf von Anleihen ein, bei denen mit dem Kaufpreis ein hoher Betrag an Stückzinsen zu zahlen ist.