Steuervorteile i.V.m. dem 100.000 Dächer Solarstrom-Programm

Das 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine, private Stiftungen, freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Unternehmen dürfen bis zu 249 Beschäftigte haben; ihr Jahresumsatz darf 40 Mio. oder ihre Bilanzsumme 27 Mio. € nicht überschreiten.
Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen auf baulichen Flächen ab einer installierten Spitzenleistung von 1 kW. Die Kredite betragen bis zu 6.412 € je kW installierter Leistung bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren. Der Zinssatz beläuft sich z.Z. auf 1,9%.
Informationsmaterial und Antragsformulare erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt/Main.

Umsatzsteuer
Umsatzsteuerrechtlich gilt der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage als unternehmerische Tätigkeit, vorausgesetzt dass überschüssiger Strom erzeugt wird, der dauerhaft gegen Entgelt in das Netz eingespeist wird. Das ist beim Betrieb einer so genannten Zweikreisanlage, bei der der produzierte Strom vollständig abgegeben wird, stets der Fall.
Betreiber einer Photovoltaik-Anlage erhalten deshalb die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten der Anlage erstattet. Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz unter 32.500 DM müssen zu diesem Zweck lediglich zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften optieren. Diese Option fällt leicht, denn die Umsatzsteuer, die ans Finanzamt abgeführt werden muss, kann der Stromproduzent dem Netzbetreiber zusätzlich zu den 99 Pfennig in Rechnung stellen, die er derzeit für jede gelieferte Kilowattstunde erhält.
Einkommensteuer
Einnahmen aus dem Betrieb einer Solarstromanlage auf einem Privathaus sind nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn während der betrieblichen Nutzungsdauer von 20 bis 25 Jahren insgesamt ein Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erwarten ist. In der Regel ist dies aber nicht der Fall, so dass in der Einkommensteuererklärung keine Angaben gemacht werden müssen.