Steuervorteile durch die Entfernungspauschale

Die Kilometerpauschale für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte und für die Familienheimfahrten bei einer doppelten Haushaltsführung soll in eine Entfernungspauschale umgewandelt werden. Ab 2001 können dann voraussichtlich alle Arbeitnehmer pauschal 0,80 DM je Entfernungskilometer als Werbungskosten abziehen. Nur Behinderte dürfen weiterhin wahlweise die höheren echten Kosten anstelle der Pauschale absetzen.

Arbeitgeber sollten die neue Entfernungspauschale zum Anlass nehmen, um anlässlich der nächsten Gehaltserhöhung zu prüfen, ob es sinnvoll ist, anstelle einer normalen Gehaltserhöhung ganz oder teilweise einen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können bis zu dem Betrag, der als Werbungskosten abzugsfähig wäre, pauschal mit 15% Lohnsteuer sozialversicherungsfrei ausbezahlt werden. Im Jahr 2001 sind dies voraussichtlich bis zu 0,80 DM je Entfernungskilometer. Bei Arbeitnehmern, die einen Dienstwagen für die Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte benutzen, können diese Fahrten ebenfalls mit 15% pauschal versteuert werden.

Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschusses v. 21.10.00 in BT-Drucksache 14/4435. § 40 II EStG; § 2 I Arbeitsentgeltverordnung.