Steuerspar-Tipp i.V.m. einer Immobilienschenkung

Wenn ein Elternteil einem Kind eine Immobilie schenken will, die er alleine besitzt, wird die Schenkung oft den Freibetrag übersteigen. Dann kann es vorteilhaft sein, in einem ersten Schritt dem Ehepartner das halbe Gebäude zu schenken, wobei i.d.R. keine Schenkungsteuer anfällt. Nach Ablauf einer Schamfrist, die nach Möglichkeit einige Monate betragen sollte, um einer Diskussion wegen des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zuvor zu kommen, wird die Immobilie dann in einem zweiten Schritt dem Kind geschenkt. Auf diese Weise kommt bei dem Kind der Freibetrag von 400.000 DM zweifach zur Anwendung, weil es die Immobilie je zur Hälfte von der Mutter und dem Vater erhält.

Urteil des FG Rheinland-Pfalz v. 18.2.99 (4 K 2011/98-rkr.) in EFG 1999 S.617.