Steuersenkungsgesetz - Steuervorteile durch Holdinggesellschaften

Umfangreiche Berechnungen, die Tischer in der Zeitschrift Finanz-Rundschau 2000, S.1009 veröffentlicht hat, kommen zu dem Ergebnis, dass die Rechtsform der Kapitalgesellschaft in der Regel nur dann zu einer niedrigeren Steuerbelastung als die Rechtsform der Personengesellschaft führt, wenn die Gewinne mehr als 10 Jahre in der Gesellschaft thesauriert werden. Es ist also nicht sinnvoll, die Kapitalgesellschaft nur im Hinblick auf den optisch niedrigen Körperschaftsteuersatz von 25% als Rechtsform vorzuziehen.

Vorteilhaft kann die Rechtsform der Kapitalgesellschaft jedoch sein, wenn das Unternehmen in absehbarer Zeit verkauft werden soll. Wegen des Halbeinkünfteverfahrens unterliegt bei den Gesellschaftern dann ab dem Jahr 2002 generell nur noch die Hälfte des Veräußerungsgewinns der Einkommensteuer, während der geplante halbe Steuersatz bei der Veräußerung von Anteile einer Personengesellschaft voraussichtlich nur für Veräußerungsgewinne bis 10 Mio. DM gelten wird und nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden kann.

Noch attraktiver wird die Kapitalgesellschaft als Rechtsform, wenn eine Familie ihre Anteile in einer Holding zusammenfasst. Die Bündelung von Gesellschaftsanteilen in einer Familien-Holding hat den Vorteil, dass Gewinne vollständig steuerfrei bleiben, die von der Holding bei der Veräußerung oder aus den Dividendenerträgen einer ihr gehörenden Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft und aus Aktienbesitz erzielt werden. Diese Gewinne bleiben allerdings nur so lange steuerfrei, bis sie an die Gesellschafter ausgeschüttet werden (§ 8b KStG n.F.). Unternehmerfamilien, die dauerhaft zusammen investieren wollen, steht damit endlich ein Instrument zur Verfügung, das es erlaubt, die Struktur des Vermögens im Laufe der kommenden Jahre fortlaufend zu optimieren, ohne dass Steuern anfallen.

Die Vorteile, die durch die Einbringung von Anteilen einer Kapitalgesellschaft in eine Holding-Kapitalgesellschaft entstehen, kann selbstverständlich auch ein einzelner Steuerpflichtiger nutzen, indem er seine Gesellschaftsanteile und Aktien nicht direkt hält, sondern durch eine Holdinggesellschaft verwaltet.

Da das Steuersenkungsgesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, und die Endfassung des Steuersenkungsergänzungsgesetzes noch nicht feststeht, empfiehlt es sich, aufwendige Gestaltungsmaßnahmen erst im Jahr 2001 in Angriff zu nehmen, wenn alle Auswirkungen der neuen Vorschriften absehbar sind.