Steuersenkungsgesetz - Steuererleichterungen bei Aktien und GmbH-Beteiligungen im Betriebsvermögen von Körperschaften

Kapitalgesellschaften, die ihrerseits an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sind, können die ihnen zufließenden Dividenden und Veräußerungsgewinne ab 2002 steuerfrei vereinnahmen. Erst die Ausschüttung der Gewinne an die Gesellschafter führt dann zu einer Einkommensteuerbelastung nach Maßgabe des individuellen Steuersatzes der Gesellschafter. Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen die Anteile aber mindestens ein Jahr im Betriebsvermögen gehalten werden. Außerdem entfällt die Steuerbefreiung, wenn eine an sich steuerpflichtige Betriebsveräußerung über die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft als steuerfreier Anteilsverkauf abgewickelt wird. In solch einem Fall besteht zwischen der Einbringung und Veräußerung eine Sperrfrist von sieben Jahren. Es ist also vorteilhaft, wenn Kapitalgesellschaften den Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften bis 2002 aufschieben, falls ein Veräußerungsgewinn entsteht. Wenn bei einem solchen Verkauf ein Verlust anfällt, sollte dieser Verlust dagegen möglichst vor dem Jahr 2002 realisiert werden. Bei Kapitalgesellschaften mit abweichendem Wirtschaftsjahr gelten diese neuen Steuervergünstigungen erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2001/2002.

Gesetzestext des StSenkG in LEXinform unter Nr.115381.