Steuersenkungsgesetz - Neue Steuervergünstigungen bei außerordentlichen Einkünften

Der bei Vollendung des 55.Lebensjahrs oder bei dauernder Berufsunfähigkeit zu gewährende Freibetrag bei einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe wird ab 1.Januar 2001 von 60.000 DM auf 100.000 DM angehoben.

Außerdem soll für Veräußerungsgewinne bis zu 10 Mio. DM i.V.m. dem Verkauf eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils nach dem 55. Geburtstag ab 2001 neben der Fünftelungsregelung wahlweise wieder der halbe durchschnittliche Steuersatz gelten. Der halbe durchschnittliche Steuersatz soll aber in den Jahren 2001 und 2002 mindestens 19,9% betragen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzentwurf des Steuersenkungsergänzungsgesetzes. Es ist also vorteilhaft, wenn eine Betriebsveräußerung, eine Betriebsaufgabe oder der Verkauf eines Mitunternehmeranteils bis zum Jahr 2001 aufgeschoben werden kann.

Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes bestehen gute Chancen, dass der halbe durchschnittliche Steuersatz ab 2001 für weitere außerordentliche Einkünfte gelten wird, z.B. auch für Abfindungen. Nach Möglichkeit sollten deshalb alle Arten von außerordentlichen Einkünften in das Jahr 2001 verschoben werden.

Gesetzestext des Steuersenkungsergänzungsgesetzes in www.bundesfinanzministerium.de.