Steuersenkungsgesetz - Einkunftsverschiebung wegen der nach und nach sinkenden Steuersätze

Im Steuersenkungsgesetz sind folgende Steuersatzänderungen vorgesehen:

Der Körperschaftsteuersatz wird im Jahr 2001 vor 40 bzw. 30% auf einheitlich 25% sinken, und zwar sowohl für die thesaurierten als auch für die ausgeschütteten Gewinne. Gleichzeitig wird die Kapitalertragsteuer für Ausschüttungen von 25% auf 20% gesenkt.

Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer wird ab 2001 von 51% auf 48,5%, ab 2003 auf 47% und ab 2005 auf 42% reduziert.

Auch der Eingangssteuersatz bei der Einkommensteuer sinkt ab 2001 von 22,9% auf 19,9%, ab 2003 auf 17% und ab 2005 auf 15%.

Aufgrund der spürbar sinkenden Steuersätze lohnt es sich, Einkünfte in die nächsten Jahre zu verlagern. Zu diesem Zweck kann bei kleineren Betrieben vor allem die Ansparrücklage genutzt werden. Neben der Ausschöpfung aller gewinnmindernden Wahlrechte im Rahmen der Bilanzerstellung, helfen bei Selbständigen z.B. auch folgende Maßnahmen:

Das Vorziehen von sofort abzugsfähigen Aufwendungen, z.B. von Gebäudeinstandsetzungen, Werbeaufwand, Beratungsaufwand, Abbrucharbeiten, die Selbstherstellung immaterieller Anlagegüter, sowie das Vorziehen von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen.

Die Erhöhung der Abschreibungen durch Vorverlegung von Anschaffungen in das Jahr 2000.

Die Verzögerung von Anlageverkäufen (z.B. von Kraftfahrzeugen) über den Bilanzstichtag hinaus bei stillen Reserven sowie die Verzögerung von Auftragsfertigstellungen bzw. Umsätzen nahe dem Bilanzstichtag.

Immobilieneigentümer und Selbständige mit Einnahmen-Überschussrechnung können Einkünfte auch dadurch verlagern, dass sie Zinszahlungen vorziehen. Insoweit sollte geprüft werden, ob es vorteilhaft ist, eine Umfinanzierung vorzunehmen und die Zinsausgaben durch ein hohes Disagio teilweise in das Jahr 2000 vorzuziehen.

Beim Kauf von Wertpapieren sollte darauf geachtet werden, dass der nächste Ausschüttungstermin im Jahr 2001 liegt. Gleiches gilt für Festgeldanlagen; auch hier kann die Laufzeit so gewählt werden, dass die nächste Zinsgutschrift erst im Jahr 2001 zufließt. Steuerpflichtige, die Zinserträge langfristig aufschieben wollen, sollten Bundesschatzbriefe des Typs B oder Zero-Bonds erwerben, bei denen die gesamten Zinserträge erst beim Verkauf der Papiere bzw. bei deren Fälligkeit besteuert werden. Eine weitere Möglichkeit, Einkünfte in die kommenden Jahre zu verlagern, besteht darin, dass kurz vor dem Jahresende 2000 Wertpapiere mit hohen Stückzinsen oder Zwischengewinnen erworben werden.

Gesetzestext des StSenkG in LEXinform unter Nr.115381.