Steuerliche Behandlung von Damnum/Disagio: Ab 2006 noch offen

Die steuerliche Behandlung eines Damnums/Disagios, das nach dem 31.12.2005 geleistet wird, ist noch offen. Bislang gilt: Ist für ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf Jahren ein Damnum/Disagio von bis zu 5 v.H. vereinbart, sind die Kosten voll als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im Jahr der Zahlung abziehbar.

Da auf Grund der aktuellen politischen Situation mit einer schnellen gesetzlichen Regelung nicht gerechnet werden kann, wird davon ausgegangen, dass die Frist der Übergangsregelung verlängert wird.

Will man jedoch ganz sicher gehen, sollte man darauf achten, dass der Zahlungszeitpunkt noch vor dem 1.1.2006 liegt.