SteuerIdentifikationsnummer kommt

Die neue bundeseinheitliche dauerhafte Steueridentifikationsnummer wird zum 1.7.2007 eingeführt und gilt von der Geburt bis zum Tod. Sie ersetzt die bisherige Steuernummer und besteht aus zehn Ziffern und einer zusätzlichen Prüfziffer. Daraus ergeben sich Name, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt.

Zwecks Umsetzung übermittelt jede Meldebehörde dem Bundeszentralamt für Steuern jeden zum Ablauf des 30.6.2007 im Melderegister registrierten Bürger. Das Bundeszentralamt für Steuern unterrichtet den Steuerpflichtigen anschließend über die ihm zugeteilte Identifikationsnummer und die zu seiner Person gespeicherten Daten. Damit wird erstmals jeder Bürger mit einem unveränderlichen Kennzeichen von einer staatlichen Stelle zentral erfasst. Die neue Nummer ändert sich weder bei Orts- noch bei Finanzamtswechsel. Die Daten werden gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist.

Gesetzlich wird festgelegt, inwieweit die Identifikationsnummer verwendet werden darf. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft. So dürfen andere als die Finanzbehörden die Identifikationsnummer nur zur Vornahme von Datenübermittlungen verwenden. Das gilt auch für Arbeitgeber bezüglich der Mitarbeiter. Steuerberater dürfen ihren Mandantenstamm zwar nach den neuen Kriterien sortieren, die Auswertungen aber nur in der Kommunikation mit den Finanzbehörden nutzen.

Die Identifikationsnummer bringt Erleichterungen im elektronischen Lohnsteuerverfahren, aber auch neue Kontrollmöglichkeiten. So müssen z.B. deutsche Anleger die Identifikationsnummer künftig bei ausländischen Kontenverbindungen nachreichen. Ferner gelangen die in der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gesammelten Informationen ebenfalls an die Finanzämter. Diese werden damit in die Lage versetzt, mögliche steuerpflichtige Rentner ab 2005 zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern.

Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren vom 28.11.2006, BGBl I 2006, 2726, unter www.iww.de, Abrufnr. 070392