Steuerfreie Fehlgeldentschädigung i.H.v. 16 €/Monat

Ab 2002 darf der Arbeitgeber seinen im Kassen- und Zähldienst eingesetzten Arbeitnehmern monatlich bis zu 16 € steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen. Siehe hierzu Abschnitt 70 Abs.1 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (BStBl Sondernr.1/2001).