Steuerfreie Entschädigungen i.V.m. der Bebauung eines Nachbargrundstücks

1. Veräußert ein Steuerpflichtiger ein Grundstück des Privatvermögens an seinen Nachbarn, der mit dem Eigentumserwerb zugleich erreichen möchte, dass der Steuerpflichtige seine Einsprüche gegen ein Bauvorhaben nicht mehr geltend macht, so handelt es sich bei dem Kaufpreis insgesamt um einen steuerfreien Veräußerungserlös, wenn kein Spekulationsgeschäft vorliegt.

Im Urteilsfall sollte auf dem Nachbargrundstück eines Einfamilienhauses ein Frachtzentrum errichtet werden. Dagegen klagte der Hauseigentümer, der sein Einfamilienhaus 1989 für rund 140.000 DM erworben hatte. Der Betreiber des Frachtzentrums wollte sein Vorhaben jedoch schnell durchziehen. Er kaufte dem Hauseigentümer das Grundstück deshalb für 2,5 Mio. DM ab, die der Hauseigentümer steuerfrei vereinnahmen durfte.

BFHurteil vom 18.Mai 2004 (IX R 63/02) in LEXinform 818332.

2. In einem anderen Fall, den der BFH mit Urteil vom 2.März 2004 entschieden hat, ging es um eine Großbaustelle, die so viel Platz erforderte, dass der Nachbar dem Bauträger zeitweise einen Teil seines Grundstücks gegen Zahlung von 20.000 € überließ. Diese Entschädigung musste der Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung versteuern. Denn im 2. Streitfall handelte es sich um Einnahmen aus der zeitlich begrenzten Überlassung eines Grundstücks (BStBl 2004 II S.507).