Steuerfreie Einnahmen bei Verzicht auf eine Grunddienstbarkeit

Ist ein Steuerpflichtiger Inhaber eines dinglichen Rechts an einem Grundstück, und verzichtet er gegen Entgelt auf diese Grunddienstbarkeit, so gehört das Entgelt nicht zu den Einkünften i.S.d. § 22 Nr.3 EStG. Dies hat der BFH mit Urteil vom 19.Dezember 2000 entschieden. Der Verzicht auf ein dingliches Recht ist nach Ansicht des BFH ein veräußerungsähnlicher Vorgang, so dass dem Grundstückseigentümer das Geld in einem solchen Fall steuerfrei zufließt.

BFH-Urteil v. 19.12.00 (IX R 96/97) in Der Betrieb 2001 S.959.