Steuerfreie Einfuhr für den privaten Bedarf

Wer in einem anderen EU-Staat für den privaten Verbrauch einkauft, zahlt mit dem Einkauf die Umsatzsteuer, die am Ort des Verkaufs erhoben wird. Es gibt beim Einkauf für private Zwecke in anderen EU-Staaten, ausgenommen bei Kfz und Wasserfahrzeugen, keine Einschränkungen mehr. Die Preisunterschiede in den einzelnen Ländern können also bei privaten Einkäufen in vollem Umfang genutzt werden. Lediglich bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren vermutet die Finanzverwaltung, dass eine gewerbliche Verwendung vorgesehen ist, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:

- 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1kg Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren);

- 10 Liter Spirituosen (oder 90 Liter Wein oder 110 Liter Bier oder 20 Liter Wermutwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren).

Bei der Einreise aus den osteuropäischen Nachbarländern, beispielsweise aus Polen, können Waren im Wert von 200 DM abgabenfrei mitgebracht werden. Bei der Einreise aus dem übrigen Drittlandsgebiet, beispielsweise bei der Einreise aus der Schweiz, gilt ein Freibetrag von 350 DM (BMF v. 30.12.94 in DStR 95 S.88).

Darüber hinaus gelten bei der Einreise aus Staaten, die nicht zur EU gehören, für verbrauchsteuerpflichtige Waren folgende Grenzwerte:

- 200 Zigaretten (oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren) bei einem Mindestalter von 17 Jahren;

- 500g Kaffee (oder 200g Kaffee-Extrakt) bei einem Mindestalter von 15 Jahren;

- 1 Liter Spirituosen (über 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Spirituosen (bis 22% Alkoholgehalt) oder 2 Liter Schaumwein oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 2 Liter Wein bei einem Mindestalter von 17 Jahren;

- 50g Parfum und 0,25 Liter Eau de Toilette sowie andere Waren mit einem Wert bis zu 170 DM (BT-Drucksache 13/7585 vom 5.5.97 in FR 1997,426).